PHILOSOPHIE
Familien sehen sich in der heutigen Zeit vor vielen Herausforderungen: Sie müssen beruflichen sowie familiären bzw. erzieherischen Aufgaben gerecht werden. Die Brücke zwischen dem Beruf und der Familie aufrecht zu erhalten, verläuft nicht immer einfach. Hier möchten wir mit unserem Angebot zur Pädagogischen Begleitung einerseits eine Entlastung für die Familie ermöglichen und andererseits ein Klima für die Klienten schaffen, in welchem sie ihre Fähigkeiten optimal entwickeln können.
Unsere Erfahrungen zeigen, dass die Anforderungen an berufliche sowie familiäre bzw. erzieherische Anforderungen heute sehr hoch sind. In der Folge kommt es in den Familien gehäuft zu Spannungen, die nur schwer innerhalb der Familie zu lösen sind und es bedarf der Unterstützung von außen. Hierfür bieten wir zeitnah unsere Hilfe an, damit Probleme nicht unnötig eskalieren.
METHODIK DER PÄDAGOGISCHEN ARBEIT
Wir arbeiten als qualifiziertes und regelmäßig geschultes Personal im Bereich Pädagogik und als solches streben wir eine Förderung in den folgenden Bereichen an: Soziale Fähigkeiten, körperliche und motorische Fähigkeiten, emotionale Fähigkeiten, kognitive und auch sprachliche Fähigkeiten.
Unsere Betreuung definiert sich dadurch, dass sie ambulant ist und die Erziehungsberechtigten auf Eigenzahlung angewiesen sind.
§ 8a SGB VIII / DATENSCHUTZ
Wir als pädagogischer Verein arbeiten im Auftrag von § 8a SGB VIII, Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung: Sofern wir bei unserer Arbeit durch genaue Dokumentation eine Gefährdung des Kindeswohls erkennen, sind wir verpflichtet dies dem Jugendamt mitzuteilen.
Der F.I.Z. e.V. Verein verarbeitet personenbezogene Daten, beispielsweise Name, Anschrift oder E-Mail-Adresse einer betroffenen Person, im Einklang mit den Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG).
GRUNDLEISTUNG FÜR KLIENTEN
Unser pädagogisches Betreuungsangebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene ab dem 6. bis zum 18. Lebensjahr. Die Altersgrenze kann weiter gefasst werden, da Klienten mit einer physischen und/oder psychischen Einschränkung berücksichtigt werden.
Die Planung der Aktivitäten orientiert sich dabei an den Bedürfnissen und dem Entwicklungsstand unserer KlientInnen, welche zu Beginn im Gespräch zunächst ermittelt werden. Wir können wir alle vier Wochen eine vorläufige Planung vorlegen, in welchem unsere Aktivitäten dokumentiert werden.