DER VEREIN
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts »Steuerbegünstigte Zwecke« der Abgabenordnung (§§ 51 ff.) in der jeweils gültigen Fassung.
Zweck des Vereins ist die Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere durch Förderung der Erziehung. Hierzu sollen Familien in ihren Lebensgestaltungen sowie Erziehungsaufgaben, die je nach Herkunft, sozialer und/oder ökonomischer Lage sehr unterschiedlich sein können, entlastet bzw. deren Verbesserung der Lebenssituation gefördert werden. Die Entwicklungen von Kindern und Jugendlichen sollen pädagogisch und auf der Basis sozialarbeiterischen Handelns im Sinne einer Hilfe zur Selbsthilfe begleitet werden. Der Zweck des Vereins begründet sich auf dem Menschenbild, welches im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland festgeschrieben ist.
Der Satzungszweck verfolgt das Ziel der Kinder- und Jugendhilfe, insbesondere durch Förderung der Erziehung, und wird primär dadurch verwirklicht, dass Jugendämtern qualifizierte, insbesondere interkulturelle Familienhilfen angeboten werden. Dabei sieht der Verein seine Aufgabe sowohl darin, selbst auch interkulturelle pädagogische Projekte zu initiieren, als auch sich an bestehenden Projekten, welche ebenfalls die Förderung von Kindern, Jugendlichen, Familien und Einzelpersonen durch die beratende, pädagogisch begleitende und finanzielle Unterstützung zum Ziel haben, zu beteiligen und an ihnen mitzuwirken.
Der Verein strebt die Zusammenarbeit mit Jugendeinrichtungen, Kindergärten, Schulen sowie Erwachsenenbildungseinrichtung an. Er sieht seine Aufgabe auch darin, entsprechende Vernetzungen zu initiieren, an bereits bestehenden Vernetzungsinitiativen mitzuwirken oder selbst entsprechende Projekte mit pädagogischen Einrichtungen zu gestalten.
Der Verein bietet die Betreuung einzelner Familienmitglieder an, dies kann von einer Beaufsichtigung bis hin zur individuellen Betreuung reichen. Diese Aufgaben können von Mitarbeitern des Vereins selbst oder in Kooperation mit anderen Trägern pädagogischer Einrichtungen durchgeführt werden.
Die Zusammenarbeit mit anderen Institutionen, Vereinen und Verbänden soll regional- und länderübergreifend sein.
Die Öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Vereinsarbeit.